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413.332 CH-ZH

Art. 18 : Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung des Mechapraktikers/der Mechapraktikerin

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Art. 18

Dieses Reglement tritt am 1. September 1997 in Kraft.

1 OS 54, 170.

2 LS 413.31.

3 SR 412.10.

4 Zu beziehen bei der Direktion der Volkswirtschaft.

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Inkrafttreten

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Anhang 1

Ausbildung des Mechapraktikers – Reglement

Richt- und Informationsziele der praktischen

Ausbildung

I. Richtziele für die Grundausbildung

Der Lehrling lernt seine Lehrfirma und sein näheres Arbeitsfeld

kennen. Er arbeitet vorwiegend praktisch und erhält so Einblick in das

Fachgebiet im Lehrbetrieb. Er erwirbt sich im Lehrbetrieb und in Ein-

führungskursen grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse in der

manuellen Fertigung, in der spanlosen und spanabhebenden Form-

gebung, im Umgang mit Werkzeugen, Maschinen und Einrichtungen,

in der Montage und in der Verbindungstechnik. Er lernt Mess- und

Prüfmittel richtig anwenden. Er kann Gefahren am Arbeitsplatz benen-

nen und weiss, wie man in gefährlichen Situationen richtig handelt.

II. Richtziele für das Fachgebiet

Der Lehrling vertieft seine Fertigkeiten und Kenntnisse im Fach-

gebiet seines Lehrbetriebs.

Als Fachgebiete gelten

Elektromaschinenbau

Kunststofftechnik

Landtechnik

Mechanik

Metallbau

III. Informationsziele für die Grundausbildung

Arbeitssicherheit und erste Hilfe

mögliche Gefahren am Arbeitsplatz einschätzen und benennen

in Gefahrsituationen richtig handeln

Massnahmen zur ersten Hilfe bei Betriebsunfällen kennen

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Ausbildung des Mechapraktikers – Reglement

Basiskenntnisse

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Handhabung, Unterhalt und Funktionsweise von wichtigen Maschi-

nen und Einrichtungen erläutern

den Arbeitsplatz zweckmässig einrichten und unterhalten

Werkstücke korrekt ausrichten und spannen

Werkzeuge und Hilfsmittel fachgerecht benennen, wählen und ein-

setzen

Aufbau von Schnittwerkzeugen und deren Schneidengeometrie

erklären

gebräuchliche Werkstoffe, Hilfsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate

kennen und deren Bearbeitbarkeit und Verwendungsmöglichkei-

ten erläutern

einfache Zeichnungen, Skizzen und andere Fertigungsunterlagen

verstehen und interpretieren

Manuelle Fertigung

anreissen, körnern und kennzeichnen

von Hand nach Riss sägen

ebene Flächen planparallel und winklig feilen

Bearbeitungswerkzeuge schärfen und abziehen

bohren, senken, reiben und gewindeschneiden

Spanabhebende und spanlose Formgebung

Werkstücke mit Hilfe der geeigneten Maschinen, Vorrichtungen

und Werkzeuge nach Zeichnung, Skizze oder Muster herstellen

Montage

Einzelteile zu einfachen Baugruppen, Maschinen, Apparaten oder

Vorrichtungen funktionsgerecht zusammenbauen und einstellen

branchenübliche Normteile fachgerecht bezeichnen und einsetzen

Fügetechnik

Verbindungstechniken wie Schweissen, Löten und Kleben kennen

Mess- und Prüftechnik

konventionelle Mess- und Prüfmittel kennen und anwenden

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Ausbildung des Mechapraktikers – Reglement

IV. Informationsziele für die einzelnen Fachgebiete

A. Elektromaschinenbau

Allgemeines

Der Lehrling vertieft die erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse in

mindestens einem Tätigkeitsgebiet. Die nachfolgende Auswahl kann

in Absprache mit der kantonalen Behörde erweitert werden.

Tätigkeitsgebiete sind

1. Wechselstrommaschinen

2. Gleichstrommaschinen

3. Transformatoren

Nachfolgende Informationsziele gelten unabhängig vom Tätigkeits-

gebiet

Wicklungsarten kennen und unterscheiden

Wicklungsschemata skizzieren und umsetzen

Defekt feststellen und defekte Wicklungen ausbauen

Wickeldaten feststellen und protokollieren

Spulen ausmessen, herstellen und einbauen

Verbindungsarten kennen und ausführen

Spulen-Schaltungen herstellen

Bandagen an Bauteilen anbringen

Bauteile benennen und Funktion darlegen

reparierte Bauteile elektrisch prüfen, Prüfungsprotokoll erstellen

Sicherheitsvorschriften kennen und anwenden

gebräuchliche Isolationen, Lacke, Harze und Vergussmassen ken-

nen und anwenden

Untergruppen

Mess- und Anbaukomponenten

Art und Funktion der häufigsten Komponenten kennen

Funktionstüchtigkeit feststellen

Mechanische Arbeiten

Demontage- und Montagearbeiten ausführen

einfache Dreharbeiten ausführen

einfache Fräsarbeiten ausführen

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B. Kunststofftechnik

Allgemeines

Tätigkeitsgebiete sind

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Der Lehrling vertieft die erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse in

mindestens einem Tätigkeitsgebiet. Die nachfolgende Auswahl kann

in Absprache mit der kantonalen Behörde erweitert werden.

1. Pressen

2. Spritzgiessen

3. Extrudieren

4. Thermoformen

5. Bearbeitung und Apparatebau

6. Herstellen von Flächengebilden

7. Herstellen von Verbundteilen

8. Herstellen elektrischer Leiter

Nachfolgende Informationsziele gelten unabhängig vom Tätigkeits-

gebiet

wichtigste Materialien des Tätigkeitsgebietes kennen

Werkstoffe, Halbfabrikate und Komponenten bereitstellen

Werkzeuge und Vorrichtungen herstellen

Werkzeuge, Vorrichtungen und Maschinen bereitstellen

Arbeitsprozesse durchführen und Fertigungsprozesse in Betrieb

setzen

Produktionsanlagen überwachen

Wartungsarbeiten an Maschinen, Werkzeugen und Vorrichtungen

ausführen

Qualitätskontrollen durchführen

C. Landtechnik

Allgemeines

Der Lehrling vertieft die erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse in

mindestens zwei Tätigkeitsgebieten. Die nachfolgende Auswahl kann

in Absprache mit der kantonalen Behörde erweitert werden. Die Be-

triebssicherheit respektive Verkehrstauglichkeit von Geräten, Anlagen

und Fahrzeugen hat den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.

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1. Verbrennungsmotoren

Wartungs- und Unterhaltsarbeiten ausführen, schadhafte Teile

ersetzen

Reparaturen und Einstellungen an Triebwerken und Zusatzaggre-

gaten ausführen

Störungen durch Beobachtungen und Messungen lokalisieren und

beheben

2. Getriebe, Antriebe und Kupplungen

zerlegen, prüfen, zusammenbauen und einstellen

defekte Teile erkennen und ersetzen, Funktionskontrolle durch-

führen

3. Lenkung, Bremsen, Achsen und Räder

prüfen und einstellen respektive demontieren und montieren

defekte Teile erkennen und ersetzen, Funktionskontrolle durch-

führen

4. Hydraulische und pneumatische Anlagen

warten und Funktionskontrolle durchführen

Schaltschema interpretieren

Störungen durch Messungen lokalisieren und beheben

umbauen und erweitern

5. Elektrische Anlagen

Funktion der einzelnen Bauteile und der gesamten Anlage prüfen

Schaltschema interpretieren

Störungen durch Messungen lokalisieren und beheben

Nachrüstung ausführen

D. Mechanik

Allgemeines

Der Lehrling vertieft die erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse in

mindestens einem Tätigkeitsgebiet. Die nachfolgende Auswahl kann

in Absprache mit der kantonalen Behörde erweitert werden.

1. Drehen

mit Spannzange oder Backenfutter, innen IT7/N6 und aussen bis

IT6/N6

zwischen den Spitzen Zylinder, Versatzungen und Konen

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abgesetzte Bohrungen und Konen, innen

Spitzgewinde herstellen mit Schneideeisen/Gewindebohrer oder

Drehstahl, innen und aussen

2. Fräsen

waagrechte und senkrechte Flächen, Stufen, Keilnuten, rechteckige

Taschen und Prismen bis IT6/N6

geneigte Flächen und Radien mit Formfräser

3. Metalldrücken

Werkstoffbedarf ermitteln und Bleche verarbeiten durch scheren,

biegen, kanten, stanzen, klinken, prägen oder tiefziehen

Werkstücke versteifen durch bördeln, sicken und falzen

Drückformen, Vorsetzer, Modelle und Handwerkszeuge aus Holz

oder Kunststoff nach Muster und Zeichnung herstellen, nacharbei-

ten oder ändern

Hohlkörper mit beliebigen Mantellinien und aus verschiedenen

Metallen drücken, einziehen und wölben

hohe Hohlkörper vorziehen unter Einhaltung der Wandstärke

einziehen, bördeln, umlegen und falzen der Ränder sowie strecken,

stauchen und glätten des Metalls

Werkstücke ab- und ausstechen, wärmebehandeln, verputzen und

schleifen

4. Schleifen

Aussen- und Innendurchmesser sowie Konturen, flach und rund

bis IT5/N5

5. Werkzeugschleifen

spezielle Unfallverhütung kennen und einhalten

Handhabung, Unterhalt und Funktionsweise von Maschinen und

Einrichtungen kennen und erläutern

Aufbau und Winkel von Zerspanungswerkzeugen kennen

Aufbau und Eigenschaften der gebräuchlichen Schleifmittel ken-

nen

Form und Verwendungszweck von Schleifmitteln kennen und an-

wenden

schleifen der gebräuchlichen Bohr-, Dreh- und Fräswerkzeuge

6. Zusammenbau

einfache Baugruppen, Anlagen und Apparate nach Montageunter-

lagen zusammenbauen

prüfen und Inbetriebnahme der Zusammenbauten

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E. Metallbau

Allgemeines

Ausbildung des Mechapraktikers – Reglement

Der Lehrling vertieft die erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse in

mindestens einem Tätigkeitsgebiet. Die nachfolgende Auswahl kann

in Absprache mit der kantonalen Behörde erweitert werden.

1. Verbindungstechnik

gebräuchliche unlösbare Verbindungstechniken kennen und an-

wenden

Elektrisch- und Schutzgasschweissen von allgemeinem Baustahl

Hart- und Weichlötverbindungen ausführen

gebräuchliche Klebverbindungen unterscheiden und anwenden

Druckproben ausführen

2. Spanende und spanlose Formgebung

Werkzeuge, Maschinen und Vorrichtungen kennen und korrekt

einsetzen

Bleche und Profile scheren, biegen, runden, bördeln, treiben und

kanten

einfache Werkstücke und Konstruktionen

richten

Rohre biegen und richten

einfache Rohrabzweigungen fertigen

stanzen, klinken und thermisch trennen

Gewinde schneiden von Hand und mit der Maschine

3. Montage

einfache Konstruktionen nach Skizze oder Plan fertigen und vor-

montieren

Beschläge einbauen

Rohre, Bleche und Schweisskonstruktionen am Bestimmungsort

fachgerecht montieren oder einbauen

Hebe- und Transportgeräte sowie andere Montagemittel richtig

einsetzen

Wärme-, Schall- und Brandschutz kennen und fachgerecht einbauen

Dichtungs-, Dämm- und Verglasungsarbeiten ausführen

Korrosions- und Oberflächenschutz kennen und anwenden

Montagerapport erstellen

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