Art. 18 : Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung des Mechapraktikers/der Mechapraktikerin
Art. 18
Dieses Reglement tritt am 1. September 1997 in Kraft.
1 OS 54, 170.
2 LS 413.31.
3 SR 412.10.
4 Zu beziehen bei der Direktion der Volkswirtschaft.
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Inkrafttreten
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Anhang 1
Ausbildung des Mechapraktikers – Reglement
Richt- und Informationsziele der praktischen
Ausbildung
I. Richtziele für die Grundausbildung
Der Lehrling lernt seine Lehrfirma und sein näheres Arbeitsfeld
kennen. Er arbeitet vorwiegend praktisch und erhält so Einblick in das
Fachgebiet im Lehrbetrieb. Er erwirbt sich im Lehrbetrieb und in Ein-
führungskursen grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse in der
manuellen Fertigung, in der spanlosen und spanabhebenden Form-
gebung, im Umgang mit Werkzeugen, Maschinen und Einrichtungen,
in der Montage und in der Verbindungstechnik. Er lernt Mess- und
Prüfmittel richtig anwenden. Er kann Gefahren am Arbeitsplatz benen-
nen und weiss, wie man in gefährlichen Situationen richtig handelt.
II. Richtziele für das Fachgebiet
Der Lehrling vertieft seine Fertigkeiten und Kenntnisse im Fach-
gebiet seines Lehrbetriebs.
Als Fachgebiete gelten
Elektromaschinenbau
Kunststofftechnik
Landtechnik
Mechanik
Metallbau
III. Informationsziele für die Grundausbildung
Arbeitssicherheit und erste Hilfe
mögliche Gefahren am Arbeitsplatz einschätzen und benennen
in Gefahrsituationen richtig handeln
Massnahmen zur ersten Hilfe bei Betriebsunfällen kennen
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Basiskenntnisse
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Handhabung, Unterhalt und Funktionsweise von wichtigen Maschi-
nen und Einrichtungen erläutern
den Arbeitsplatz zweckmässig einrichten und unterhalten
Werkstücke korrekt ausrichten und spannen
Werkzeuge und Hilfsmittel fachgerecht benennen, wählen und ein-
setzen
Aufbau von Schnittwerkzeugen und deren Schneidengeometrie
erklären
gebräuchliche Werkstoffe, Hilfsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate
kennen und deren Bearbeitbarkeit und Verwendungsmöglichkei-
ten erläutern
einfache Zeichnungen, Skizzen und andere Fertigungsunterlagen
verstehen und interpretieren
Manuelle Fertigung
anreissen, körnern und kennzeichnen
von Hand nach Riss sägen
ebene Flächen planparallel und winklig feilen
Bearbeitungswerkzeuge schärfen und abziehen
bohren, senken, reiben und gewindeschneiden
Spanabhebende und spanlose Formgebung
Werkstücke mit Hilfe der geeigneten Maschinen, Vorrichtungen
und Werkzeuge nach Zeichnung, Skizze oder Muster herstellen
Montage
Einzelteile zu einfachen Baugruppen, Maschinen, Apparaten oder
Vorrichtungen funktionsgerecht zusammenbauen und einstellen
branchenübliche Normteile fachgerecht bezeichnen und einsetzen
Fügetechnik
Verbindungstechniken wie Schweissen, Löten und Kleben kennen
Mess- und Prüftechnik
konventionelle Mess- und Prüfmittel kennen und anwenden
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IV. Informationsziele für die einzelnen Fachgebiete
A. Elektromaschinenbau
Allgemeines
Der Lehrling vertieft die erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse in
mindestens einem Tätigkeitsgebiet. Die nachfolgende Auswahl kann
in Absprache mit der kantonalen Behörde erweitert werden.
Tätigkeitsgebiete sind
1. Wechselstrommaschinen
2. Gleichstrommaschinen
3. Transformatoren
Nachfolgende Informationsziele gelten unabhängig vom Tätigkeits-
gebiet
Wicklungsarten kennen und unterscheiden
Wicklungsschemata skizzieren und umsetzen
Defekt feststellen und defekte Wicklungen ausbauen
Wickeldaten feststellen und protokollieren
Spulen ausmessen, herstellen und einbauen
Verbindungsarten kennen und ausführen
Spulen-Schaltungen herstellen
Bandagen an Bauteilen anbringen
Bauteile benennen und Funktion darlegen
reparierte Bauteile elektrisch prüfen, Prüfungsprotokoll erstellen
Sicherheitsvorschriften kennen und anwenden
gebräuchliche Isolationen, Lacke, Harze und Vergussmassen ken-
nen und anwenden
Untergruppen
Mess- und Anbaukomponenten
Art und Funktion der häufigsten Komponenten kennen
Funktionstüchtigkeit feststellen
Mechanische Arbeiten
Demontage- und Montagearbeiten ausführen
einfache Dreharbeiten ausführen
einfache Fräsarbeiten ausführen
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B. Kunststofftechnik
Allgemeines
Tätigkeitsgebiete sind
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Der Lehrling vertieft die erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse in
mindestens einem Tätigkeitsgebiet. Die nachfolgende Auswahl kann
in Absprache mit der kantonalen Behörde erweitert werden.
1. Pressen
2. Spritzgiessen
3. Extrudieren
4. Thermoformen
5. Bearbeitung und Apparatebau
6. Herstellen von Flächengebilden
7. Herstellen von Verbundteilen
8. Herstellen elektrischer Leiter
Nachfolgende Informationsziele gelten unabhängig vom Tätigkeits-
gebiet
wichtigste Materialien des Tätigkeitsgebietes kennen
Werkstoffe, Halbfabrikate und Komponenten bereitstellen
Werkzeuge und Vorrichtungen herstellen
Werkzeuge, Vorrichtungen und Maschinen bereitstellen
Arbeitsprozesse durchführen und Fertigungsprozesse in Betrieb
setzen
Produktionsanlagen überwachen
Wartungsarbeiten an Maschinen, Werkzeugen und Vorrichtungen
ausführen
Qualitätskontrollen durchführen
C. Landtechnik
Allgemeines
Der Lehrling vertieft die erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse in
mindestens zwei Tätigkeitsgebieten. Die nachfolgende Auswahl kann
in Absprache mit der kantonalen Behörde erweitert werden. Die Be-
triebssicherheit respektive Verkehrstauglichkeit von Geräten, Anlagen
und Fahrzeugen hat den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.
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1. Verbrennungsmotoren
Wartungs- und Unterhaltsarbeiten ausführen, schadhafte Teile
ersetzen
Reparaturen und Einstellungen an Triebwerken und Zusatzaggre-
gaten ausführen
Störungen durch Beobachtungen und Messungen lokalisieren und
beheben
2. Getriebe, Antriebe und Kupplungen
zerlegen, prüfen, zusammenbauen und einstellen
defekte Teile erkennen und ersetzen, Funktionskontrolle durch-
führen
3. Lenkung, Bremsen, Achsen und Räder
prüfen und einstellen respektive demontieren und montieren
defekte Teile erkennen und ersetzen, Funktionskontrolle durch-
führen
4. Hydraulische und pneumatische Anlagen
warten und Funktionskontrolle durchführen
Schaltschema interpretieren
Störungen durch Messungen lokalisieren und beheben
umbauen und erweitern
5. Elektrische Anlagen
Funktion der einzelnen Bauteile und der gesamten Anlage prüfen
Schaltschema interpretieren
Störungen durch Messungen lokalisieren und beheben
Nachrüstung ausführen
D. Mechanik
Allgemeines
Der Lehrling vertieft die erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse in
mindestens einem Tätigkeitsgebiet. Die nachfolgende Auswahl kann
in Absprache mit der kantonalen Behörde erweitert werden.
1. Drehen
mit Spannzange oder Backenfutter, innen IT7/N6 und aussen bis
IT6/N6
zwischen den Spitzen Zylinder, Versatzungen und Konen
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abgesetzte Bohrungen und Konen, innen
Spitzgewinde herstellen mit Schneideeisen/Gewindebohrer oder
Drehstahl, innen und aussen
2. Fräsen
waagrechte und senkrechte Flächen, Stufen, Keilnuten, rechteckige
Taschen und Prismen bis IT6/N6
geneigte Flächen und Radien mit Formfräser
3. Metalldrücken
Werkstoffbedarf ermitteln und Bleche verarbeiten durch scheren,
biegen, kanten, stanzen, klinken, prägen oder tiefziehen
Werkstücke versteifen durch bördeln, sicken und falzen
Drückformen, Vorsetzer, Modelle und Handwerkszeuge aus Holz
oder Kunststoff nach Muster und Zeichnung herstellen, nacharbei-
ten oder ändern
Hohlkörper mit beliebigen Mantellinien und aus verschiedenen
Metallen drücken, einziehen und wölben
hohe Hohlkörper vorziehen unter Einhaltung der Wandstärke
einziehen, bördeln, umlegen und falzen der Ränder sowie strecken,
stauchen und glätten des Metalls
Werkstücke ab- und ausstechen, wärmebehandeln, verputzen und
schleifen
4. Schleifen
Aussen- und Innendurchmesser sowie Konturen, flach und rund
bis IT5/N5
5. Werkzeugschleifen
spezielle Unfallverhütung kennen und einhalten
Handhabung, Unterhalt und Funktionsweise von Maschinen und
Einrichtungen kennen und erläutern
Aufbau und Winkel von Zerspanungswerkzeugen kennen
Aufbau und Eigenschaften der gebräuchlichen Schleifmittel ken-
nen
Form und Verwendungszweck von Schleifmitteln kennen und an-
wenden
schleifen der gebräuchlichen Bohr-, Dreh- und Fräswerkzeuge
6. Zusammenbau
einfache Baugruppen, Anlagen und Apparate nach Montageunter-
lagen zusammenbauen
prüfen und Inbetriebnahme der Zusammenbauten
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E. Metallbau
Allgemeines
Ausbildung des Mechapraktikers – Reglement
Der Lehrling vertieft die erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse in
mindestens einem Tätigkeitsgebiet. Die nachfolgende Auswahl kann
in Absprache mit der kantonalen Behörde erweitert werden.
1. Verbindungstechnik
gebräuchliche unlösbare Verbindungstechniken kennen und an-
wenden
Elektrisch- und Schutzgasschweissen von allgemeinem Baustahl
Hart- und Weichlötverbindungen ausführen
gebräuchliche Klebverbindungen unterscheiden und anwenden
Druckproben ausführen
2. Spanende und spanlose Formgebung
Werkzeuge, Maschinen und Vorrichtungen kennen und korrekt
einsetzen
Bleche und Profile scheren, biegen, runden, bördeln, treiben und
kanten
einfache Werkstücke und Konstruktionen
richten
Rohre biegen und richten
einfache Rohrabzweigungen fertigen
stanzen, klinken und thermisch trennen
Gewinde schneiden von Hand und mit der Maschine
3. Montage
einfache Konstruktionen nach Skizze oder Plan fertigen und vor-
montieren
Beschläge einbauen
Rohre, Bleche und Schweisskonstruktionen am Bestimmungsort
fachgerecht montieren oder einbauen
Hebe- und Transportgeräte sowie andere Montagemittel richtig
einsetzen
Wärme-, Schall- und Brandschutz kennen und fachgerecht einbauen
Dichtungs-, Dämm- und Verglasungsarbeiten ausführen
Korrosions- und Oberflächenschutz kennen und anwenden
Montagerapport erstellen
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