413.326
BMRRMP
CH-ZH
Art. 32 : Berufsmaturitätsreglement (BMR)
Art. 32
Der Einsprache unterstehen
a.8 Entscheide der Schulleitung über Promotion, Ausschluss und Weg-
weisung,
b. Entscheide der kantonalen Berufsmaturitätskommission über Prü-
fungsergebnisse der Abschlussprüfungen.
Übergangs-
bestimmung
G. Schlussbestimmung