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413.326 BMRRMP CH-ZH

Art. 32 : Berufsmaturitätsreglement (BMR)

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Art. 32

Der Einsprache unterstehen

a.8 Entscheide der Schulleitung über Promotion, Ausschluss und Weg-

weisung,

b. Entscheide der kantonalen Berufsmaturitätskommission über Prü-

fungsergebnisse der Abschlussprüfungen.

Übergangs-

bestimmung

G. Schlussbestimmung

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