413.326
BMRRMP
CH-ZH
Art. 28 : Berufsmaturitätsreglement (BMR)
Art. 28
6 1 Wird die interdisziplinäre Projektarbeit nicht fristgemäss c. Unregel-
abgegeben oder nicht selbstständig und entsprechend den Rahmen- mässigkeiten
bedingungen verfasst oder erfolgt die Präsentation nicht termingemäss, und Plagiat
entscheidet nach Anhörung der Kandidatin oder des Kandidaten
a. die zuständige Lehrperson über einen angemessenen Notenabzug, bei der inter-
b. die Schulleitung über das Nichtbestehen der Berufsmaturitätsprü- disziplinären
fung.
2 Plagiate führen zum Nichtbestehen der Berufsmaturitätsprüfung
gemäss Abs. 1 lit. b.
Projektarbeit
1.7. 22-117
3
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Berufsmaturitätsreglement (BMR)
d. Andere
Unregelmässig-
keiten
Entscheid
Wiederholung