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413.326 BMRRMP CH-ZH

Art. 28 : Berufsmaturitätsreglement (BMR)

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Art. 28

6 1 Wird die interdisziplinäre Projektarbeit nicht fristgemäss c. Unregel-

abgegeben oder nicht selbstständig und entsprechend den Rahmen- mässigkeiten

bedingungen verfasst oder erfolgt die Präsentation nicht termingemäss, und Plagiat

entscheidet nach Anhörung der Kandidatin oder des Kandidaten

a. die zuständige Lehrperson über einen angemessenen Notenabzug, bei der inter-

b. die Schulleitung über das Nichtbestehen der Berufsmaturitätsprü- disziplinären

fung.

2 Plagiate führen zum Nichtbestehen der Berufsmaturitätsprüfung

gemäss Abs. 1 lit. b.

Projektarbeit

1.7. 22-117

3

413.326

Berufsmaturitätsreglement (BMR)

d. Andere

Unregelmässig-

keiten

Entscheid

Wiederholung

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