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413.326 BMRRMP CH-ZH

Art. 27 : Berufsmaturitätsreglement (BMR)

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Art. 27

1 Bleibt eine Kandidatin oder ein Kandidat ohne wichtigen b. Absenz

Verhinderungsgrund einer Prüfung fern, so gilt die ganze Berufsmatu- ohne wichtigen

ritätsprüfung als nicht bestanden.

2 Erscheint eine Kandidatin oder ein Kandidat nach Beginn der

Prüfung, kann die mit der Prüfungsaufsicht betraute Person sie oder

ihn zur Prüfung zulassen, wenn die übrigen Teilnehmenden dadurch

nicht gestört werden.

3 Stört eine Kandidatin oder ein Kandidat trotz Ermahnung durch

die mit der Prüfungsaufsicht betraute Person andere Teilnehmende,

kann sie oder er von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die bis zum

Ausschluss erstellte Arbeit wird bewertet.

Grund

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