413.326
BMRRMP
CH-ZH
Art. 27 : Berufsmaturitätsreglement (BMR)
Art. 27
1 Bleibt eine Kandidatin oder ein Kandidat ohne wichtigen b. Absenz
Verhinderungsgrund einer Prüfung fern, so gilt die ganze Berufsmatu- ohne wichtigen
ritätsprüfung als nicht bestanden.
2 Erscheint eine Kandidatin oder ein Kandidat nach Beginn der
Prüfung, kann die mit der Prüfungsaufsicht betraute Person sie oder
ihn zur Prüfung zulassen, wenn die übrigen Teilnehmenden dadurch
nicht gestört werden.
3 Stört eine Kandidatin oder ein Kandidat trotz Ermahnung durch
die mit der Prüfungsaufsicht betraute Person andere Teilnehmende,
kann sie oder er von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die bis zum
Ausschluss erstellte Arbeit wird bewertet.
Grund