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413.326 BMRRMP CH-ZH

Art. 26 : Berufsmaturitätsreglement (BMR)

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Art. 26

1 Wer Prüfungen aus wichtigen Gründen nicht antreten oder Absenzen und

zu Ende führen kann, hat die Schulleitung umgehend zu informieren.

2 Der Verhinderungsgrund ist zu belegen. Werden medizinische

Gründe geltend gemacht, ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.

3 Die Schulleitung ordnet eine Nachprüfung innert angemessener

Frist an.

4 Gründe, die vor oder während der Prüfung bereits erkennbar

waren, können nicht nachträglich geltend gemacht werden.

Unregel-

mässigkeiten

a. Absenz aus

wichtigen

Gründen

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