413.326
BMRRMP
CH-ZH
Art. 26 : Berufsmaturitätsreglement (BMR)
Art. 26
1 Wer Prüfungen aus wichtigen Gründen nicht antreten oder Absenzen und
zu Ende führen kann, hat die Schulleitung umgehend zu informieren.
2 Der Verhinderungsgrund ist zu belegen. Werden medizinische
Gründe geltend gemacht, ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
3 Die Schulleitung ordnet eine Nachprüfung innert angemessener
Frist an.
4 Gründe, die vor oder während der Prüfung bereits erkennbar
waren, können nicht nachträglich geltend gemacht werden.
Unregel-
mässigkeiten
a. Absenz aus
wichtigen
Gründen