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413.326 BMRRMP CH-ZH

Art. 24 : Berufsmaturitätsreglement (BMR)

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Art. 24

1 Der Prüfungsstoff orientiert sich am Rahmenlehrplan des b. Prüfungsstoff

Bundes für die Berufsmaturität und am kantonalen Lehrplan.

2 Die Anbieter melden der kantonalen Berufsmaturitätskommission,

welche Fächer vorzeitig abgeschlossen werden (Art. 22 Abs. 2 BMV).

und Prüfungs-

fächer

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