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413.326 BMRRMP CH-ZH

Art. 22 : Berufsmaturitätsreglement (BMR)

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Art. 22

1 Wird eine Arbeit nicht fristgemäss abgegeben oder nicht

selbstständig und entsprechend den Rahmenbedingungen verfasst oder

erfolgt die Präsentation nicht termingemäss, entscheidet die zustän-

dige Lehrperson nach Anhörung der oder des Lernenden über einen

angemessenen Notenabzug oder über die Wiederholung der Arbeit

unter angemessenem Notenabzug.

2 Verwendet eine Lernende oder ein Lernender bei einer Prüfung

unerlaubte Hilfsmittel oder versucht, solche zu verwenden, oder kom-

muniziert während einer Prüfung unerlaubterweise mit Dritten, ent-

scheidet die zuständige Lehrperson über die Wegweisung von der Prü-

fung und einen angemessenen Notenabzug.

Abschluss-

prüfungen

a. Allgemeines

E. Berufsmaturitätsprüfung

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