413.326
BMRRMP
CH-ZH
Art. 22 : Berufsmaturitätsreglement (BMR)
Art. 22
1 Wird eine Arbeit nicht fristgemäss abgegeben oder nicht
selbstständig und entsprechend den Rahmenbedingungen verfasst oder
erfolgt die Präsentation nicht termingemäss, entscheidet die zustän-
dige Lehrperson nach Anhörung der oder des Lernenden über einen
angemessenen Notenabzug oder über die Wiederholung der Arbeit
unter angemessenem Notenabzug.
2 Verwendet eine Lernende oder ein Lernender bei einer Prüfung
unerlaubte Hilfsmittel oder versucht, solche zu verwenden, oder kom-
muniziert während einer Prüfung unerlaubterweise mit Dritten, ent-
scheidet die zuständige Lehrperson über die Wegweisung von der Prü-
fung und einen angemessenen Notenabzug.
Abschluss-
prüfungen
a. Allgemeines
E. Berufsmaturitätsprüfung