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413.326 BMRRMP CH-ZH

Art. 1 : Berufsmaturitätsreglement (BMR)

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Art. 1

1 Dieses Reglement regelt den Berufsmaturitätsunterricht und Geltungsbereich

die Abschlussprüfungen der Berufsmaturität von eidgenössisch aner-

kannten Bildungsgängen zum Erwerb der Berufsmaturität im Kanton

Zürich.8

2 Es gilt für alle kantonalen und nichtkantonalen Anbieter von Bil-

dungsgängen gemäss Abs. 1 (Anbieter). Für die kantonalen Handels-

und Informatikmittelschulen gilt dieses Reglement, soweit nicht beson-

dere Vorschriften bestehen.

Berufsmaturitätsreglement (BMR) Art. 2 →

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