413.326
BMRRMP
CH-ZH
Art. 1 : Berufsmaturitätsreglement (BMR)
Art. 1
1 Dieses Reglement regelt den Berufsmaturitätsunterricht und Geltungsbereich
die Abschlussprüfungen der Berufsmaturität von eidgenössisch aner-
kannten Bildungsgängen zum Erwerb der Berufsmaturität im Kanton
Zürich.8
2 Es gilt für alle kantonalen und nichtkantonalen Anbieter von Bil-
dungsgängen gemäss Abs. 1 (Anbieter). Für die kantonalen Handels-
und Informatikmittelschulen gilt dieses Reglement, soweit nicht beson-
dere Vorschriften bestehen.