413.325
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CH-ZH
Art. 6 : Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG)
Art. 6
1 Das Amt bewilligt Dispensationsgesuche, sofern ein Nach-
weis über die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegt.
2 Dispensationsgesuche sind dem Amt zusammen mit dem Lehr-
vertrag oder mit dem Zulassungsgesuch (§ 5) einzureichen.
3 Es kann für den Nachweis einer gleichwertigen Vorbildung im
Qualifikationsbereich Allgemeinbildung eine Vertiefungsarbeit oder
eine mündliche Schlussprüfung verlangen.
Nachteils-
ausgleichs-
massnahmen