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Art. 4 : Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG)

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Art. 4

Berufsfachschulen bieten, soweit dies nicht im Schulunter-

richt möglich ist, zur Vorbereitung der Kandidatinnen und Kandidaten

Einzel- bzw. Gruppenberatungen an.

Zulassung von

Personen ohne

Lehrvertrag

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