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Art. 18 : Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG)

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Art. 18

1 Das Amt entscheidet über Gesuche um Verschiebung des Verschiebungs-

Qualifikationsverfahrens auf eine spätere Prüfungsperiode.

2 Verschiebungsgesuche sind dem Amt bis spätestens Ende Januar

des Prüfungsjahres einzureichen.

gesuche

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