413.325
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CH-ZH
Art. 18 : Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG)
Art. 18
1 Das Amt entscheidet über Gesuche um Verschiebung des Verschiebungs-
Qualifikationsverfahrens auf eine spätere Prüfungsperiode.
2 Verschiebungsgesuche sind dem Amt bis spätestens Ende Januar
des Prüfungsjahres einzureichen.
gesuche