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CH-ZH
Art. 8 : Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr
Art. 8
Jede Beeinträchtigung des Schulbetriebs ist untersagt. Dazu
gehören insbesondere
a. Verstösse gegen die Hausordnung und schulinterne Erlasse,
b. Nichtbefolgung von Anweisungen der Schulleitung, Lehrpersonen
und anderen von der Schulleitung ermächtigen Personen,
c. Stören des Unterrichts,
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Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr
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d. physische und psychische Gewaltandrohung oder Gewaltanwen-
dung,
e. Übertragung und Aufzeichnung von Bild und Ton auf elektroni-
sche Datenträger ohne ausdrückliche Genehmigung der betroffe-
nen Person,
f. öffentliche Herabsetzung von Angehörigen und Gästen der Schule,
g. unlauteres Verhalten bei Prüfungen und Hausarbeiten.