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Art. 5 : Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr

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Art. 5

1 Das Entschuldigungsgesuch ist nach den Vorgaben der

Schule schriftlich und unterzeichnet, mit Angabe des Entschuldigungs-

grundes einzureichen.

2 Ein ärztliches Zeugnis wegen Krankheit oder Unfall ist vorzu-

legen bei

a. Abwesenheiten von 5 Tagen oder länger,

b. kurzen, sich wiederholenden Abwesenheiten.

3 Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit des ärztlichen

Zeugnisses, kann die Schule eine Untersuchung bei einem von ihr

bezeichneten Vertrauensarzt anordnen.

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