413.323
CH-ZH
Art. 5 : Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr
Art. 5
1 Das Entschuldigungsgesuch ist nach den Vorgaben der
Schule schriftlich und unterzeichnet, mit Angabe des Entschuldigungs-
grundes einzureichen.
2 Ein ärztliches Zeugnis wegen Krankheit oder Unfall ist vorzu-
legen bei
a. Abwesenheiten von 5 Tagen oder länger,
b. kurzen, sich wiederholenden Abwesenheiten.
3 Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit des ärztlichen
Zeugnisses, kann die Schule eine Untersuchung bei einem von ihr
bezeichneten Vertrauensarzt anordnen.