Art. 4 : Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr
Art. 4
1 Als Entschuldigungsgründe gelten
a. Krankheit, Unfall und aussergewöhnliche familiäre Ereignisse,
b. ausserhalb des Einflussbereichs der oder des Lernenden liegende
Ereignisse wie Zugsverspätungen,
c. Militär-, ziviler Ersatz-, Zivilschutz- und Feuerwehrdienst,
d. hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessio-
neller Art,
1.7.15 - 89
1
Entschuldigungs-
gründe
413.323
Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr
e. Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit gemäss Art. 329 e des
Obligationenrechts vom 30. März 19115 und die Teilnahme an der
fliegerischen Vorschulung,
f. andere von der Schulleitung im Einzelfall anerkannte besondere
Umstände.
2 Die Schulleitung kann Entschuldigungsgesuche gemäss Abs. 1 lit. e
ablehnen, wenn eine oder mehrere der nachstehenden Voraussetzun-
gen gegeben sind
a. es liegen bereits mehrere Absenzen im laufenden Schuljahr vor,
b. ungenügende Leistung der oder des Lernenden.