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413.323 CH-ZH

Art. 4 : Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr

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Art. 4

1 Als Entschuldigungsgründe gelten

a. Krankheit, Unfall und aussergewöhnliche familiäre Ereignisse,

b. ausserhalb des Einflussbereichs der oder des Lernenden liegende

Ereignisse wie Zugsverspätungen,

c. Militär-, ziviler Ersatz-, Zivilschutz- und Feuerwehrdienst,

d. hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessio-

neller Art,

1.7.15 - 89

1

Entschuldigungs-

gründe

413.323

Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr

e. Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit gemäss Art. 329 e des

Obligationenrechts vom 30. März 19115 und die Teilnahme an der

fliegerischen Vorschulung,

f. andere von der Schulleitung im Einzelfall anerkannte besondere

Umstände.

2 Die Schulleitung kann Entschuldigungsgesuche gemäss Abs. 1 lit. e

ablehnen, wenn eine oder mehrere der nachstehenden Voraussetzun-

gen gegeben sind

a. es liegen bereits mehrere Absenzen im laufenden Schuljahr vor,

b. ungenügende Leistung der oder des Lernenden.

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