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Art. 3 : Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr

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Art. 3

1 Als Absenzen gelten das Fernbleiben vom Unterricht, das Absenzen

Zuspätkommen und das vorzeitige Verlassen des Unterrichts. Zum

Unterricht gehören die obligatorischen und die von den Lernenden

gewählten Fächer sowie die übrigen obligatorischen Schulveranstal-

tungen.

2 Als entschuldigt gilt jede Absenz, welche die Anforderungen ge-

mäss §§ 4-6 erfüllt.

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