413.323
CH-ZH
Art. 2 : Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr
Art. 2
1 Der Vollzug dieses Reglements obliegt den Schulleitungen Vollzug
der anbietenden Organisationen.
2 Weist dieses Reglement einen Entscheid der Schulleitung zu, so
kann diese die Entscheidkompetenz an einzelne ihrer Mitglieder dele-
gieren.
B. Absenzen