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Art. 14 : Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr

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Art. 14

1 Massnahmen gemäss § 10 Abs. 1 lit. b–d sowie § 11 Abs. 1

lit. b Ziff. 3–6 werden den Inhabern der elterlichen Sorge und weiteren

Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt.

2 Die Eltern mündiger Lernender werden benachrichtigt, wenn sie

für deren Unterhalt aufkommen.

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Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr

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3 Der Ausschluss einer oder eines Lernenden von Schulen, die Be-

rufsvorbereitungsjahre anbieten, wird der zuständigen Behörde mit-

geteilt.

1 OS 70, 168; Begründung siehe ABI 2015-03-13.

2 Inkrafttreten: 1. August 2015.

3 LS 413.31.

4 LS 413.311.

5 SR 220.

1.7.15 - 89

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