Art. 11 : Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr
Art. 11
1 Bei Verstössen gegen §§ 8 und 9 können je nach Schwere b. Verhalten
des Verstosses und Verschuldens folgende Massnahmen ergriffen wer-
den
a. durch die Lehrperson
1. Erteilen einer Strafarbeit,
2. Wegweisung aus der Unterrichtsstunde,
3. Aufbieten zur unterrichtsfreien Zeit,
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413.323 Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr
4. zeitweiliges Einziehen von Gegenständen während des Unter-
richts.
b. durch die Schulleitung
1. mündliche oder schriftliche Ermahnung,
2. Aufbieten zur unterrichtsfreien Zeit,
3. schriftlicher Verweis,
4. vorübergehende Wegweisung vom Unterricht in einen Prakti-
kumsbetrieb,
5. schriftlicher Verweis mit Androhung des Ausschlusses vom Be-
such des Unterrichts,
6. Ausschluss vom Besuch des Unterrichts.
2 Es können gleichzeitig mehrere Massnahmen gemäss Abs. 1 ergrif-
fen werden.