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Art. 1 : Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr

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Art. 1

Dieses Reglement gilt für Lernende, die Berufsvorbereitungs- Geltungsbereich

jahre nach § 6 Abs. 1 EG BBG an Schulen besuchen, die mit dem Kan-

ton eine Rahmenvereinbarung gemäss § 6 Abs. 2 lit. c der Verordnung

zum EG BBG vom 8. Juli 2009 (VEG BBG)4 abgeschlossen haben.

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