413.323
CH-ZH
Art. 1 : Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr
Art. 1
Dieses Reglement gilt für Lernende, die Berufsvorbereitungs- Geltungsbereich
jahre nach § 6 Abs. 1 EG BBG an Schulen besuchen, die mit dem Kan-
ton eine Rahmenvereinbarung gemäss § 6 Abs. 2 lit. c der Verordnung
zum EG BBG vom 8. Juli 2009 (VEG BBG)4 abgeschlossen haben.