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Art. 6 : Disziplinarreglement Berufsbildung

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Art. 6

Die Teilnahme an Bildungslagern der Lehrbetriebe und an

Bildungslagern berufsbezogenen Branchenkursen der Berufsverbände gilt bis zu einer

Schulwoche pro Jahr als Entschuldigungsgrund, wenn

a. theoretisches oder fachtechnisches Wissen vermittelt wird, das im

berufskundlichen Unterricht nicht behandelt wird, und

b. diese Veranstaltungen aus zwingenden Gründen nicht während der

Schulferien oder der Prüfungswochen durchgeführt werden kön-

nen.

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Disziplinarreglement Berufsbildung

413.322

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