Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 11 : Disziplinarreglement Berufsbildung

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Art. 11

1 Das Rauchen ist auf dem Schulareal verboten. Die Schule

kann Raucherbereiche bezeichnen.

2 Der Konsum von Alkohol und anderen nicht ärztlich verordneten

psychoaktiven Substanzen ist vor und während dem Unterricht, den

Schulveranstaltungen und auf dem Schulareal verboten.

3 Die Schulleitung oder die zuständige Lehrperson kann bei beson-

deren Veranstaltungen den Konsum von Alkohol gestatten.

Disziplinar-

massnahmen

a. Absenzen

D. Disziplinarmassnahmen

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