Art. 3 : Verordnung über die Berufs, Studien und Laufbahnberatung (V BSLB)
Art. 3
Die Leistungen der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Leistungen
umfassen
a. Information und Beratung von Jugendlichen und Erwachsenen bei
der Berufs- und Studienwahl, der Weiterbildung und der Lauf-
bahngestaltung,
b. Führung von spezialisierten Informations- und Beratungsstellen,
c. Führung von Infotheken mit Informationsangeboten über alle Bil-
dungsstufen, Ausbildungsmöglichkeiten und Berufsaussichten,
d. Unterstützung und Begleitung von Jugendlichen und Erwachsenen,
insbesondere von Personen mit Migrationshintergrund, bei ihrer
Integration in das Bildungssystem und in die Berufs- und Arbeits-
welt,
e. Unterstützung der Lehrpersonen der Sekundarstufe I und II bei
der Vorbereitung ihrer Lernenden auf die Schul-, Berufs- und Stu-
dienwahl,
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Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (V BSLB)
f. Unterstützung und Begleitung Erwachsener bei der Zusammenstel-
lung ihrer informell erworbenen Bildungsleistungen sowie Mitwir-
kung in Validierungsverfahren,
g. Zusammenarbeit mit den Aus- und Weiterbildungsinstitutionen aller
Stufen sowie mit den Lehrbetrieben und den Organisationen der
Arbeitswelt.
Besondere
Aufträge