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Art. 3 : Verordnung über die Berufs, Studien und Laufbahnberatung (V BSLB)

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Art. 3

Die Leistungen der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Leistungen

umfassen

a. Information und Beratung von Jugendlichen und Erwachsenen bei

der Berufs- und Studienwahl, der Weiterbildung und der Lauf-

bahngestaltung,

b. Führung von spezialisierten Informations- und Beratungsstellen,

c. Führung von Infotheken mit Informationsangeboten über alle Bil-

dungsstufen, Ausbildungsmöglichkeiten und Berufsaussichten,

d. Unterstützung und Begleitung von Jugendlichen und Erwachsenen,

insbesondere von Personen mit Migrationshintergrund, bei ihrer

Integration in das Bildungssystem und in die Berufs- und Arbeits-

welt,

e. Unterstützung der Lehrpersonen der Sekundarstufe I und II bei

der Vorbereitung ihrer Lernenden auf die Schul-, Berufs- und Stu-

dienwahl,

1. 1. 25-127

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Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (V BSLB)

f. Unterstützung und Begleitung Erwachsener bei der Zusammenstel-

lung ihrer informell erworbenen Bildungsleistungen sowie Mitwir-

kung in Validierungsverfahren,

g. Zusammenarbeit mit den Aus- und Weiterbildungsinstitutionen aller

Stufen sowie mit den Lehrbetrieben und den Organisationen der

Arbeitswelt.

Besondere

Aufträge

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