413.312
VFINBBGOFPROOFINLFPRVFinOFin
CH-ZH
Art. 21 : Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (VFin BBG)
Art. 21
Für Unterrichtsmaterial und von der Bildungseinrichtung Verbrauchs-
abgegebene persönliche Lehrmittel wird eine kostendeckende Pauschale material und
verrechnet.
Lehrmittel
G. Schlussbestimmungen