Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.311 VEGBBG CH-ZH

Art. 31 : Verordnung zum EG BBG (VEG BBG)

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Art. 31

1 Die Schule organisiert die Förderangebote.

2 Das Amt entscheidet bei Uneinigkeiten hinsichtlich des Besuchs

von Stütz- und Freikursen gemäss Art. 20 Abs. 3 BBV.

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