Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.311 VEGBBG CH-ZH

Art. 3 : Verordnung zum EG BBG (VEG BBG)

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Art. 3

1 Der Aufsicht des Amtes unterstehen die interkantonalen Aufsicht

Fachkurse, überbetrieblichen Kurse und Kurse für Berufsbildnerinnen

und Berufsbildner, die auf dem Gebiet des Kantons durchgeführt wer-

den.

2 Das Amt ist berechtigt, Betriebs- und Kursbesuche durchzufüh-

ren oder durchführen zu lassen und Einsicht in die Akten zu nehmen.

Nachwuchses

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