413.311
VEGBBG
CH-ZH
Art. 3 : Verordnung zum EG BBG (VEG BBG)
Art. 3
1 Der Aufsicht des Amtes unterstehen die interkantonalen Aufsicht
Fachkurse, überbetrieblichen Kurse und Kurse für Berufsbildnerinnen
und Berufsbildner, die auf dem Gebiet des Kantons durchgeführt wer-
den.
2 Das Amt ist berechtigt, Betriebs- und Kursbesuche durchzufüh-
ren oder durchführen zu lassen und Einsicht in die Akten zu nehmen.
Nachwuchses