413.31
EGBBG
CH-ZH
Art. 4d : Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG)
Art. 4d
31 Der Kanton kann die Berufsbildung und die Weiterbildung Entwicklung
durch eigene Angebote, Projekte und Dienstleistungen entwickeln und und Förderung
fördern.
2. Abschnitt: Berufliche Grundbildung
A. Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung
(Berufsvorbereitungsjahr)