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413.31 EGBBG CH-ZH

Art. 4d : Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG)

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Art. 4d

31 Der Kanton kann die Berufsbildung und die Weiterbildung Entwicklung

durch eigene Angebote, Projekte und Dienstleistungen entwickeln und und Förderung

fördern.

2. Abschnitt: Berufliche Grundbildung

A. Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung

(Berufsvorbereitungsjahr)

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