413.31
EGBBG
CH-ZH
Art. 34b : Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG)
Art. 34b
24 1 Der Kanton richtet der Stadt Zürich bei selbstständiger Kostenanteil an
Erfüllung der Aufgaben gemäss § 34 einen Kostenanteil aus.
die Stadt Zürich
2 Grundlage der Berechnung für die Erfüllung der Aufgaben gemäss