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413.31 EGBBG CH-ZH

Art. 34b : Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG)

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Art. 34b

24 1 Der Kanton richtet der Stadt Zürich bei selbstständiger Kostenanteil an

Erfüllung der Aufgaben gemäss § 34 einen Kostenanteil aus.

die Stadt Zürich

2 Grundlage der Berechnung für die Erfüllung der Aufgaben gemäss

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