Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.31 EGBBG CH-ZH

Art. 33 : Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG)

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Art. 33

32 Der Kanton kann Massnahmen zur Förderung der Inan-

spruchnahme von Weiterbildungsangeboten gemäss §§ 31 und 32 sowie

von Angeboten zum Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Er-

wachsener gemäss § 32 a ergreifen oder unterstützen.

5. Abschnitt: Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

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