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413.31 EGBBG CH-ZH

Art. 14b : Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG)

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Art. 14b

28 Wird eine Administrativuntersuchung durchgeführt, kann Administrativ-

die Direktion bei kantonal angestellten Lehrpersonen vorsorgliche untersuchung

Massnahmen anordnen.

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