413.31
EGBBG
CH-ZH
Art. 14b : Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG)
Art. 14b
28 Wird eine Administrativuntersuchung durchgeführt, kann Administrativ-
die Direktion bei kantonal angestellten Lehrpersonen vorsorgliche untersuchung
Massnahmen anordnen.