Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.31 EGBBG CH-ZH

Art. 11 : Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (69 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11

20 1 Jede kantonale Berufsfachschule untersteht der unmittel-

baren Aufsicht ihrer Schulkommission. Die Schulkommission ist das

oberste Organ der Schule.

2 Die Amtsdauer der Kommissionsmitglieder beträgt vier Jahre.

Wiederwahl ist zweimal möglich.

3 Die Amtsdauer der Präsidentin oder des Präsidenten der Schul-

kommission beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist zweimal möglich. In

Ausnahmefällen kann die Amtszeit verlängert werden.25

4 Die Schulleitung und eine Vertretung der Lehrpersonen und der

Lernenden nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen der

Schulkommission teil.

5 Die Verordnung regelt die Zusammensetzung und das Verfahren

der Schulkommission.

6 Die Schulkommission

a. legt die strategischen Ziele der Schule fest,

b. stellt der Direktion Antrag auf Genehmigung der Schulordnung,

c. macht Vorgaben für das Leitbild der Schule und beschliesst dieses,

d. beschliesst die schulinternen Erlasse,

e. beantragt dem Regierungsrat die Anstellung oder Entlassung der

Rektorin oder des Rektors und der übrigen Schulleitungsmitglieder,

f. beurteilt die Leistungen der Rektorin oder des Rektors und, in

Zusammenarbeit mit dieser oder diesem, die Leistungen der übri-

gen Schulleitungsmitglieder,

g. beschliesst über Anstellung und Entlassung von Lehrpersonen mit

unbefristeter Anstellung,

h. wirkt bei der Leistungsbeurteilung der Lehrpersonen mit,

i. beaufsichtigt die Qualitätssicherung und fördert die Qualitätsent-

wicklung,

j. genehmigt die mit der Schule abgeschlossene Leistungsverein-

barung,

k. überprüft die Umsetzung der Jahresziele und die Einhaltung des

Budgets,

l. nimmt zu neuen Erlassen im Bereich der Berufsbildung Stellung.

Organe der kan-

tonalen Schulen

a. Schul-

kommission

← Art. 10 Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG) Art. 12 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →