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Art. 9 : Reglement für die Maturitätsprüfungen des schweizerischitalienischen Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich

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Art. 9

1 Die Prüfungen finden nach einem von der Schulleitung

erlassenen Prüfungsplan statt. Die Aufgaben werden im Einverneh-

men mit der Schulleitung von den Fachlehrpersonen gestellt.

2 Für die Fächer Italienisch und Bildnerisches Gestalten werden

die Aufgaben von den Lehrkräften der betroffenen Fächer im Einver-

nehmen mit der vom italienischen Erziehungsministerium ernannten

italienischen Inspektionsperson gestellt. Es wird dabei Rücksicht auf

den besonderen Charakter des Liceo artistico als scuola sperimentale

genommen.

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Liceo artistico – Reglement für die Maturitätsprüfungen

413.252.8

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