Art. 4 : Reglement für die Maturitätsprüfungen des schweizerischitalienischen Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich
Art. 4
4
zungsfach und die Maturaarbeit bilden die Maturitätsfächer.
1 Zehn Grundlagenfächer, ein Schwerpunktfach, ein Ergän- Maturitäts-
2 Grundlagenfächer sind
1. Deutsch
2. Italienisch
3. Französisch oder Englisch
4. Mathematik
5. Biologie
6. Chemie
7. Physik
8. Geschichte
9. Geografie
10. Bildnerisches Gestalten.
fächer
1.7. 23-121
1
413.252.8 Liceo artistico – Reglement für die Maturitätsprüfungen
3 Das Schwerpunktfach ist Bildnerisches Gestalten. Das Ergänzungs-
fach wird von der Schülerin bzw. vom Schüler aus dem Angebot des
Liceo artistico gewählt.
Prüfungsfächer § 5. 1 Maturitätsprüfungen finden in sechs Fächern statt
1. Deutsch
2. Italienisch
3. Mathematik
4. Bildnerisches Gestalten
2 Unter den Fächern 5 und 6 muss eines Biologie oder Chemie oder
Physik und eines Geschichte oder Geografie enthalten.4
3 Die Fächer 1, 2 und 3 werden schriftlich und mündlich geprüft; im
Fach 4 findet eine praktische Prüfung statt.
4 Die Schulleitung bestimmt die Prüfungsart. Sie kann ergänzende
Regelungen treffen.
Prüfungsinhalte § 6. Bei Fächern, die während mehr als zwei Jahren unterrichtet
wurden, werden vor allem Lerninhalte aus den letzten beiden Unter-
richtsjahren berücksichtigt. Es soll mehr Gewicht auf das Verständnis
der Zusammenhänge als auf den Umfang der erworbenen Kenntnisse
gelegt werden. Die sprachliche Formulierung ist angemessen zu be-
rücksichtigen.
Ausschluss der
Öffentlichkeit
Dauer
Aufgaben-
stellung
C. Durchführung der Prüfungen