Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.252.8 CH-ZH

Art. 3 : Reglement für die Maturitätsprüfungen des schweizerischitalienischen Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3

4 Zur Prüfung werden nur Kandidatinnen und Kandidaten Zulassung

zugelassen, die mindestens das volle letzte Schuljahr vor der Maturität

am Liceo artistico absolviert haben.

B. Massgebende Fächer

← Art. 2 Reglement für die Maturitätsprüfungen des schweizerischitalienischen Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich Art. 4 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →