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Art. 22 : Reglement für die Maturitätsprüfungen des schweizerischitalienischen Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich

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Art. 22

Der Maturitätsausweis kann ausser den Noten für die mass-

gebenden Fächer und für Sport noch solche weiterer Fächer enthalten.

Die Noten werden nach den Bestimmungen von § 14 festgelegt.

G. Rechtsmittel

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