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Art. 2 : Reglement für die Maturitätsprüfungen des schweizerischitalienischen Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich

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Art. 2

6 Die Maturitätsprüfungen beginnen grundsätzlich im Juni des Zeitpunkt

letzten Schuljahres und werden vor den Sommerferien abgeschlossen. der Prüfungen

Einzelne Prüfungen können vorgezogen und frühestens am Ende des

zweitletzten Schuljahres durchgeführt werden.

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