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Art. 16 : Reglement für die Maturitätsprüfungen des schweizerischitalienischen Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich

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Art. 16

4 Die Maturität ist bestanden, wenn

a. die Prüfungen in allen Maturitätsfächern abgelegt und die Matura-

arbeit abgegeben wurden,

b. in den 12 Maturitätsfächern sowie der Maturaarbeit die doppelte

Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser

ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben,

c. nicht mehr als vier Noten unter 4 erteilt wurden.

Bedingungen

für die Erteilung

des Maturitäts-

ausweises

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