Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.252.4 CH-ZH

Art. 17a : Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (45 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17a

10 Zum Lehrgang zur Fachmaturität werden Schülerinnen Zulassung

und Schüler zugelassen, die am Ende des vorangegangenen Schuljahres zum Lehrgang

den Fachmittelschulausweis erworben haben. In begründeten Fällen

kann der Lehrgang bis längstens drei Jahre nach dem Erwerb des Fach-

mittelschulausweises angetreten werden. Über die Zulassung entschei-

det die Schulleitung.

← Art. 17 Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich Art. 18 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →