413.252.4
CH-ZH
Art. 17a : Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich
Art. 17a
10 Zum Lehrgang zur Fachmaturität werden Schülerinnen Zulassung
und Schüler zugelassen, die am Ende des vorangegangenen Schuljahres zum Lehrgang
den Fachmittelschulausweis erworben haben. In begründeten Fällen
kann der Lehrgang bis längstens drei Jahre nach dem Erwerb des Fach-
mittelschulausweises angetreten werden. Über die Zulassung entschei-
det die Schulleitung.