Art. 17 : Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich
Art. 17
Der Fachmittelschulausweis enthält
a. die Bezeichnung der Schule mit der Aufschrift «Kanton Zürich»,
b. Name, Vorname, Heimatort (für Ausländerinnen und Ausländer
Staatsangehörigkeit und Geburtsort) und das Geburtsdatum der
Inhaberin oder des Inhabers,
c. den Vermerk «gesamtschweizerisch anerkannter Fachmittelschul-
ausweis»,
d.10 die Bezeichnung des Berufsfeldes,
e. die Bestätigung und Bewertung der Fächer der Allgemeinbildung,
f. die Bestätigung und Bewertung der berufsfeldbezogenen Fächer,
g. das Thema und die Bewertung der selbstständigen Arbeit,
h. die Unterschrift der zuständigen kantonalen Behörde und der Rek-
torin oder des Rektors der Schule sowie
i. den Ort und das Datum der Ausstellung.
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Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Prüfungsreglement
B. Fachmaturität
I. Allgemeins
413.252.4