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Art. 14 : Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich

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Art. 14

Der Entscheid über das Bestehen der Prüfung wird auf Entscheid über

Antrag der Rektorin oder des Rektors durch die Schulkommission das Bestehen

der Prüfung

gefällt.

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