413.252.4
CH-ZH
Art. 13 : Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich
Art. 13
Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig
a. der Durchschnitt aus allen massgebenden Fachnoten mindestens
4,0 erreicht,
b. höchstens drei Fachnoten ungenügend sind und
c. die Summe der Notenabweichungen von 4,0 nach unten nicht mehr
als 2,0 Punkte beträgt.
Ermittlung
der Noten
Bedingungen
für die Erteilung
des Fachmittel-
schulausweises