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Art. 13 : Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich

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Art. 13

Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig

a. der Durchschnitt aus allen massgebenden Fachnoten mindestens

4,0 erreicht,

b. höchstens drei Fachnoten ungenügend sind und

c. die Summe der Notenabweichungen von 4,0 nach unten nicht mehr

als 2,0 Punkte beträgt.

Ermittlung

der Noten

Bedingungen

für die Erteilung

des Fachmittel-

schulausweises

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