Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 8 : Reglement für die Maturitätsprüfungen an den Gymnasien des Kantons Zürich

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Art. 8

Eine schriftliche Prüfung dauert zwei bis vier Stunden, eine Dauer

mündliche Prüfung etwa 15 Minuten pro Kandidatin oder Kandidat.

Die Dauer einer praktischen Prüfung richtet sich nach den Erforder-

nissen des Fachs.

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