413.252.1
CH-ZH
Art. 8 : Reglement für die Maturitätsprüfungen an den Gymnasien des Kantons Zürich
Art. 8
Eine schriftliche Prüfung dauert zwei bis vier Stunden, eine Dauer
mündliche Prüfung etwa 15 Minuten pro Kandidatin oder Kandidat.
Die Dauer einer praktischen Prüfung richtet sich nach den Erforder-
nissen des Fachs.