Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.252.1 CH-ZH

Art. 7 : Reglement für die Maturitätsprüfungen an den Gymnasien des Kantons Zürich

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Art. 7

Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Die Schulleitung kann

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Reglement für die Maturitätsprüfungen

413.252.1

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