Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.252.1 CH-ZH

Art. 4 : Reglement für die Maturitätsprüfungen an den Gymnasien des Kantons Zürich

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Art. 4

4

1 Zehn Grundlagenfächer, ein Schwerpunktfach, ein Ergän- Maturitäts-

zungsfach und die Maturaarbeit bilden die Maturitätsfächer.

2 Grundlagenfächer sind

1. Deutsch

2. Französisch oder Italienisch

3. Italienisch, Französisch, Englisch, Griechisch oder Latein

4. Mathematik

5. Biologie

6. Chemie

7. Physik

8. Geschichte

9. Geografie

10. Bildnerisches Gestalten und/oder Musik.

fächer

1.7.24 - 125

1

413.252.1

Reglement für die Maturitätsprüfungen

3 Das Schwerpunktfach und das Ergänzungsfach werden von der

Schülerin bzw. vom Schüler aus dem Angebot der Schule gewählt.

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