Promotionsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich
Inhaltsübersicht (15)
Gesetzestext (15 Artikel)
8 Diese Bestimmungen gelten für die Promotion am Ende einer Geltungsbereich
Zeugnisperiode.
B. Massgebliche Fächer
1 Massgeblich für die Promotion sind die Promotionsfächer Promotions-
gemäss Anhang, sofern sie in der betreffenden Zeugnisperiode unter- fächer
richtet wurden.
2 Für die Promotion zählt jedes Promotionsfach einfach.
Die Noten für weitere Fächer gemäss Lehrplan sind für den Weitere Fächer
Entscheid über die Promotion nicht massgeblich, werden aber im
Zeugnis aufgeführt.
C. Beurteilung der Leistungen
6 1 Mit Ausnahme der letzten beiden Semester wird den Schü- Zeugnis
lerinnen und Schülern für jedes Semester der Ausbildung ein Zeugnis
über ihre Leistungen ausgestellt.
2 Für die letzten beiden Semester vor den Prüfungen für den Ab-
schluss mit Fachmittelschulausweis wird ein Jahreszeugnis ausgestellt.
Im Sinne einer Standortbestimmung wird den Schülerinnen und Schü-
lern auf Ende des Kalenderjahrs eine Zwischenbeurteilung ihrer Leis-
tungen in ganzen und halben Noten mitgeteilt.
1.7. 23-121
1
413.251.4 Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement
Noten
Leistungs-
beurteilung
Entscheid
Bedingungen
Provisorische
Promotion und
Nichtpromotion
Letzte Promo-
tionstermine
Repetition
Die Leistungen in den einzelnen Fächern werden mit ganzen
und halben Noten bewertet. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten
unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.
1 Bei der Beurteilung der Leistungen ist neben den schrift-
lichen und praktischen Arbeiten auch die mündliche Leistung ange-
messen zu berücksichtigen.
2 Die Lehrperson informiert die Klasse rechtzeitig über die Art der
Leistungsbeurteilung.
D. Promotionsentscheide
9 Der Klassenkonvent entscheidet jeweils am Ende einer Zeug-
nisperiode, letztmals am Ende des 4. Semesters, über die Promotion.
Die Bedingungen für die Promotion sind erfüllt, wenn in al-
len Promotionsfächern, die in der betreffenden Zeugnisperiode unter-
richtet werden, 8
a. die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten
nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4
nach oben und
b. nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt werden.
8 1 Schülerinnen und Schüler werden am Ende einer Zeugnis-
periode provisorisch promoviert oder nicht promoviert, wenn sie die
Bedingungen für die Promotion nach § 8 nicht erfüllen.
2 Sie werden nicht promoviert, wenn sie bereits einmal provisorisch
promoviert wurden.
7 Eine provisorische Promotion kann letztmals Ende des 3. Se-
mesters, eine Nichtpromotion am Ende des 4. Semesters ausgesprochen
werden.
1 Wer erstmals nicht promoviert wird, wird zu einer Repeti-
tion in der nächsttieferen Klassenstufe zugelassen.
2 Während der ganzen Fachmittelschulzeit kann nur einmal repe-
tiert werden. Dies gilt auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine
Klasse freiwillig wiederholt.
3 Eine Wiederholung im Anschluss an eine nicht bestandene Ab-
schlussprüfung zur Erlangung eines Fachmittelschulausweises oder nach
einem Wechsel des gewählten Berufsfeldes zählt nicht als Repetition
im Sinne von Abs. 2.9
2
Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement 413.251.4
E. Besondere Bestimmungen
In besonderen Fällen kann der Klassenkonvent zugunsten Besondere Fälle
der Schülerin oder des Schülers von §§ 8–12 dieser Promotionsbestim-
mungen abweichen.
F. Schluss- und Übergangsbestimmungen
Dieses Reglement tritt auf Schuljahresbeginn 2007/2008 Inkrafttreten
(20. August 2007) in Kraft.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung im Schul- Übergangs-
jahr 2005/06 und 2006/07 begonnen haben und diese 2008 bzw. 2009 bestimmung
beenden, gilt weiterhin das Reglement für die Diplommittelschulen des
Kantons Zürich vom 9. Januar 1979.
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 6. März 2023
(OS 78, 155)
Für Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung vor dem Schul-
jahr 2023/2024 begonnen haben, richten sich die Promotionsfächer ge-
mäss § 2 nach dem Anhang in der Fassung vom 22. August 2011.
1 OS 62, 405.
2 Eingefügt durch Beschluss des Bildungsrates vom 20. Juni 2011 (OS 66, 500;
ABI 2011, 1995). In Kraft seit 22. August 2011.
3 Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 20. Juni 2011 (OS 66, 500;
ABI 2011, 1995). In Kraft seit 22. August 2011.
4 Aufgehoben durch Beschluss des Bildungsrates vom 20. Juni 2011 (OS 66, 500;
ABI 2011, 1995). In Kraft seit 22. August 2011.
5 Obsolet.
6 Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 6. Juli 2020 (OS 75, 389; ABI
2020-08-07). In Kraft seit 16. Juni 2020.
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3
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4
7 Fassung gemäss Berichtigung vom 21. Februar 2022 (OS 77, 137). In Kraft seit
16. Juni 2020.
8 Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 14. März 2022 (OS 77, 277;
ABI 2022-03-25). In Kraft seit 1. August 2022.
9 Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 6. März 2023 (OS 78, 155;
ABI 2023-03-10). In Kraft seit 1. August 2023.
Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement 413.251.4
Anhang zum Promotionsreglement FMS (Promotionsfächer je Profil)⁹
Pädagogik
Kommunikation
und Information
Gesundheit und
Naturwissenschaften
Sprachen
Sprachen
Sprachen
Deutsch
Deutsch
Deutsch
Französisch
Französisch
Französisch
Englisch
Englisch
Englisch
Mathematik, Naturwissen-
schaften, Informatik
Mathematik, Naturwissen-
schaften, Informatik
Mathematik, Naturwissen-
schaften, Informatik
Mathematik
Mathematik
Mathematik
Biologie
Biologie
Biologie
Chemie
Chemie
Chemie
Physik
Physik
Physik
Informatik
Informatik
Informations- und Kommu-
nikationstechnologien
Informations- und Kommu-
nikationstechnologien
Informations- und Kommu-
nikationstechnologien
Geistes- und Sozialwissen-
schaften
Geistes- und Sozialwissen-
schaften
Geistes- und Sozialwissen-
schaften
Geschichte
Geschichte
Geschichte
Geografie
Geografie
Geografie
Staats-, Wirtschafts-
und Rechtskunde
Staats-, Wirtschafts-
und Rechtskunde
Staats-, Wirtschafts-
und Rechtskunde
Praxis Psychologie
und Kommunikation
Praxis Psychologie
und Kommunikation
Praxis Psychologie
und Kommunikation
Musische Fächer
Musische Fächer
Musische Fächer
Bildnerisches Gestalten
Bildnerisches Gestalten
Bildnerisches Gestalten
Musik
Musik
Musik
1.7. 23-121
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413.251.4 Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement
Pädagogik
Kommunikation
und Information
Gesundheit und
Naturwissenschaften
Berufsfeldbezogene Fächer Berufsfeldbezogene Fächer
Berufsfeldbezogene Fächer
Profilspezifisches
Integrationsfach
Pädagogik
Profilspezifisches
Integrationsfach
Profilspezifisches
Integrationsfach
Medien und
Kommunikation
– Bewegung und Gesundheit
– Medien und
Kommunikation
– Interkulturelle
Kommunikation
– Integriertes Projekt
Nachhaltigkeit
– Rhetorik und Auftritts-
kompetenz
– Rhetorik und Auftritts-
kompetenz
– Biologie
Integriertes musisches oder Französisch
sozialwissenschaftliches
Projekt
Bildnerisches Gestalten
Französische
Kommunikation²
Chemie
Physik
Musik
Englisch
Informatik
Chor¹
Englische Kommunikation²
Ethik und Kultur
Bildnerisches Gestalten
Medien und Gestaltung
oder Musik
Vorbereitung
Fachmaturitätspraktikum,
Studienvorbereitung
Biologie
Integriertes musisches oder
sozialwissenschaftliches
Projekt
Integriertes Projekt Kommu-
nikation und Information
Journalistisches Schreiben
Vorbereitung
Fachmaturitätspraktikum,
Studienvorbereitung
1 Anrechnung der Note zu einem Drittel im Fach Musik
2 Anrechnung der Note zu einem Viertel in das entsprechende Sprachfach
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