Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.251.2 CH-ZH

Art. 8 : Promotionsreglement für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8

In besonderen Fällen kann der Klassenkonvent zugunsten des Besondere Fälle

oder der Studierenden von § 6 und § 7 dieser Promotionsbestimmungen

abweichen.

← Art. 7 Promotionsreglement für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene Art. 9 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →