Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 2 : Promotionsreglement für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene

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Art. 2

8 Die Leistungsbewertung wird in den einzelnen Fächern mit Leistungs-

ganzen und halben Noten ausgedrückt. 6 ist die höchste, 1 die tiefste bewertung

Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.

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