413.251.2
CH-ZH
Art. 2 : Promotionsreglement für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene
Art. 2
8 Die Leistungsbewertung wird in den einzelnen Fächern mit Leistungs-
ganzen und halben Noten ausgedrückt. 6 ist die höchste, 1 die tiefste bewertung
Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.