Reglement für die Aufnahme in die K+SKlassen am MathematischNaturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl Zürich mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarstufe
Gesetzestext (5 Artikel)
Das Aufnahmeverfahren umfasst eine Aufnahmeprüfung und Aufnahme-
eine Eignungsabklärung.
verfahren
Aufnahmeprüfung und Probezeit richten sich nach den §§ 1- Aufnahme-
15 des Reglements für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss prüfung und
an die 6. Klasse der Primarschule vom 13. Januar 20104.
Probezeit
kantonales Gymnasium mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarstufe
einzutreten.
2
1 OS 67, 134; Begründung siehe ABI 2012, 259.
2 Inkrafttreten: 1. April 2012.
3 LS 413.21.
4 LS 413.250.1.
5 LS 413.250.2.
6 Fassung gemäss RRB vom 3. April 2019 (OS 74, 373; ABI 2019-04-12). In Kraft
seit 1. August 2022 (OS 76, 270).
1 An die musikalischen, sportlichen oder tänzerischen Fähig- Eignungs-
keiten der Kandidatinnen und Kandidaten werden besondere Anfor- abklärung
derungen gestellt.
2 Die Abklärung dieser Fähigkeiten (Eignungsabklärung) richtet sich
nach §§ 18 lit. d und 26 der Verordnung über die Aufnahme in die Ma-
turitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss
der beruflichen Grundbildung vom 3. April 20195.6
1 Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in eine K+S-Klasse. Aufnahme-
2 Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme aufgrund der entscheid
Aufnahmeprüfung, der Eignungsabklärung und nach Massgabe der ver-
fügbaren Plätze. Sie kann besondere Umstände angemessen berück-
sichtigen.
1.7. 22-117
1
413.250.33 Aufnahme in die K+S Klassen am Mathem.-Naturw. Gymn.
3 Schülerinnen und Schüler, welche die Aufnahmeprüfung gemäss