Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.250.33 CH-ZH

Reglement für die Aufnahme in die K+SKlassen am MathematischNaturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl Zürich mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarstufe

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (5 Artikel)

Aufnahmeprüfung und Probezeit richten sich nach den §§ 1- Aufnahme-

15 des Reglements für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss prüfung und

an die 6. Klasse der Primarschule vom 13. Januar 20104.

Probezeit

kantonales Gymnasium mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarstufe

einzutreten.

2

1 OS 67, 134; Begründung siehe ABI 2012, 259.

2 Inkrafttreten: 1. April 2012.

3 LS 413.21.

4 LS 413.250.1.

5 LS 413.250.2.

6 Fassung gemäss RRB vom 3. April 2019 (OS 74, 373; ABI 2019-04-12). In Kraft

seit 1. August 2022 (OS 76, 270).

1 An die musikalischen, sportlichen oder tänzerischen Fähig- Eignungs-

keiten der Kandidatinnen und Kandidaten werden besondere Anfor- abklärung

derungen gestellt.

2 Die Abklärung dieser Fähigkeiten (Eignungsabklärung) richtet sich

nach §§ 18 lit. d und 26 der Verordnung über die Aufnahme in die Ma-

turitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss

der beruflichen Grundbildung vom 3. April 20195.6

1 Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in eine K+S-Klasse. Aufnahme-

2 Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme aufgrund der entscheid

Aufnahmeprüfung, der Eignungsabklärung und nach Massgabe der ver-

fügbaren Plätze. Sie kann besondere Umstände angemessen berück-

sichtigen.

1.7. 22-117

1

413.250.33 Aufnahme in die K+S Klassen am Mathem.-Naturw. Gymn.

3 Schülerinnen und Schüler, welche die Aufnahmeprüfung gemäss

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