413.250.2
VAMOAM
CH-ZH
Art. 45 : Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (VAM)
Art. 45
1 Es besteht kein Anspruch auf prüfungsfreie Aufnahme in
eine K+S-Klasse.
2 Die Schulleitung des Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gym-
nasiums Rämibühl Zürich entscheidet über die prüfungsfreie Aufnahme
in eine K+S-Klasse aufgrund einer Eignungsabklärung und nach Mass-
gabe der verfügbaren Plätze.