413.250.2
VAMOAM
CH-ZH
Art. 19 : Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (VAM)
Art. 19
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 50.
Gebühr