413.250.2
VAMOAM
CH-ZH
Art. 18 : Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (VAM)
Art. 18
Mit der Anmeldung sind insbesondere folgende Unterlagen
einzureichen
a. eine schriftliche Bestätigung der Vorleistungen, wenn diese bei der
Prüfungsnote berücksichtigt werden,
b. die Empfehlung der Klassenlehrperson bei Schülerinnen und Schü-
lern, welche die Abteilung B der Sekundarstufe besuchen,
c. Gesuche um Nachteilsausgleich,
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V über die Aufnahme in die Maturitätsschulen (VAM)
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d. für die K+S-Klassen Unterlagen zur besonderen musikalischen, tän-
zerischen oder sportlichen Begabung der Schülerin oder des Schü-
lers nach Vorgabe der Schulleitung,
e. für die IMS die Ergebnisse des Eignungstests gemäss § 12.