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413.250.2 VAMOAM CH-ZH

Art. 18 : Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (VAM)

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Art. 18

Mit der Anmeldung sind insbesondere folgende Unterlagen

einzureichen

a. eine schriftliche Bestätigung der Vorleistungen, wenn diese bei der

Prüfungsnote berücksichtigt werden,

b. die Empfehlung der Klassenlehrperson bei Schülerinnen und Schü-

lern, welche die Abteilung B der Sekundarstufe besuchen,

c. Gesuche um Nachteilsausgleich,

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V über die Aufnahme in die Maturitätsschulen (VAM)

413.250.2

d. für die K+S-Klassen Unterlagen zur besonderen musikalischen, tän-

zerischen oder sportlichen Begabung der Schülerin oder des Schü-

lers nach Vorgabe der Schulleitung,

e. für die IMS die Ergebnisse des Eignungstests gemäss § 12.

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